Kundschafter
ab 10 Späherproben
Heger
Zusatzprobe für die Aufnahme in den Heger-Kreis
Späherproben sind online!
… und sind auf einige Artikel der NN verlinkt oder schicken euch auf Seiten, wo ihr neue Denkanstöße und Inspiriation zum Lernen und Werken bekommt.
Im Folgenden findet ihr eine Gallerie mit den 24+1 Späherproben .
Wer mehr wissen will kann im Fang Nr. 77 noch mehr Einzelheiten zu den Anforderungen der Punkte erfahren.
Oder ihr fragt einfach bei eurem Gruppenleiter oder der Landesleitung nach, ob euch jemand bei der Vorbereitung helfen kann.
Natürlich helfen diese Kontakte euch auch weiter, wenn ihr jemanden sucht, der euch die Punkte abnimmt und einträgt.
Also, auf auf zum Punktesammeln!
1. Aufgaben und Ziele
Ausführung: Der Waldläufer muss einem Außenstehenden die Aufgaben und Ziele der DWJ, ihre Geschichte und Organisation erklären können.
2. Fünfzehn Bäume und Sträucher kennen
Ausführung: 15 verschiedene Bäume und Sträucher aus heimischen Wäldern müssen am Standort bestimmt, ebenso aber auch an Blatt, Rinde, Frucht und Knospe einzeln erkannt werden.
3. Fünf unter Naturschutz stehende Pflanzen kennen.
Ausführung: Es müssen die bundesweit gültigen Schutzbestimmungen bekannt und 2 besonders sowie 3 streng geschützte Pflanzen am Standort sowie an Blüte und Blatt bestimmt und ihre Schutzstatus bekannt sein.
4. Zehn Pilze kennen.
Ausführung: Es müssen von 10 Pilzen die charakteristischen Bestimmungsmerkmale einwandfrei erkannt werden. Bis auf den Grünen Knollenblätterpilz ist die Wahl der Arten freigestellt!
5. Zehn freilebende Säugetiere bestimmen.
Ausführung: Von zehn freilebenden Säugetieren des Waldes soll der Waldläufer Kenntnisse über Aussehen, Vorkommen, Lebensweise, Fährten oder Spuren und Losungsnachweise sowie deren wichtigsten waidmännischen Bezeichnungen beherrschen.
6. Fünfzehn Vögel bestimmen.
Auf Exkursionen sollen Vögel aus jeder der 8 Ordnungen angesprochen werden, wobei der Schwerpunkt auf dem jeweiligen Patenrevier liegen kann. Kenntnisse der Bestimmungsmerkmale und der jeweiligen Lebensweise der Arten, wie Nest, Eier und Nahrung müssen vorhanden sein. 10 von ihnen sind auch nach ihren Lauten zu bestimmen.
7. Fünf Reptilien und 5 Lurche kennen.
Ausführung: Von je fünf freilebenden Kriechtieren und Lurchen soll der Waldläufer Bestimmungsmerkmale und die jeweilige Lebensweise beherrschen. Besonders genau muss die Kreuzotter bekannt sein.
8. Zehn Insekten des Waldes kennen.
Ausführung: Die Insekten sollen hauptsächlich aus folgenden drei Gruppen gewählt werden: Käfer, Schmetterlinge, staatenbildende Insekten.
9. Ein Herbarium mit 20 Pflanzen
Ausführung: Die Form des Herbariums ist freigestellt. Die Pflanzen müssen gesammelt, bestimmt, gepresst und mit Namen, Fundort und Datum beschriftet sein.
10. Wildzeichen sammeln und verarbeiten.
Ausführung: Es müssen mindestens drei Wildzeichen gesammelt und in eine Funktionsreihe eingeordnet werden (z. B. Rupfungen, Gewölle, Fußspuren usw.).
11. Wohlfahrtswirkungen des Waldes kennen.
Ausführung: Es muss darüber Auskunft gegeben werden, wie der Wald auf Mensch und Landschaft wirkt (Erholungswald, Klimaeinfluss, Wasserhaushalt, Rohstoffquelle, Schutzfunktion, natürliche Lebensgemeinschaften).
12. Aufbau einer Kohte.
Ausführung: Zwei Waldläufer erfüllen diese Aufgabe gemeinsam unter Berücksichtigung der dazugehörenden Knoten, wie Kreuzknoten, Mastwurf, Trompete, Slipstek, Bindungen und dem Aufschießen von Seilen sowie das ordnungsgemäße Zusammenlegen der Kohtenbahnen nach erfolgtem Abbau der Kohte.
13. Beherrschung von Feuerstellen unter besonderer Berücksichtigung der Waldbrandverhütung.
Ausführung: Folgende Feuerstellen müssen unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Holzarten angelegt werden.
14. Kartenkunde, Feststellen der Himmelsrichtung, 5 Sternbilder kennen.
Ausführung: Der Waldläufer muss sich im Gelände mit Hilfe von Karte, Kompass und Sternbildern orientieren. Er muss die amtlichen Kartenzeichen der Maßstäbe 1 : 25.000 bis 1 : 100.000 beherrschen. Er soll ebenfalls die Himmelsrichtungen mit den übrigen Hilfsmitteln bestimmen können, dazu fünf Sternbilder nach eigener Wahl.
15. Die Waldläuferzeichen, Bruchzeichen der Jäger und die wichtigsten Jagdsignale kennen.
Ausführung: Die in den Jugendgruppen gebräuchlichsten Waldläuferzeichen und die Bruchzeichen der Jäger, soweit sie der Verständigung dienen, müssen gekannt werden. Dazu die hier aufgeführten wichtigsten Jagdsignale.
16. Ein Lager einen Tag verpflegen.
Ausführung: Der Waldläufer muss beweisen, dass er in einem Lager mindestens sechs, höchstens zehn Teilnehmer voll verpflegen kann. Dazu gehört die Aufstellung eines Verpflegungsplanes, das Einkaufen, Kochen und Abrechnen. Am Besten eignen sich Wochenendlager dazu.
17. Eine Werkarbeit.
Ausführung: Es sollen im Rahmen der Horte Werkarbeiten angefertigt werden.
18. Bau einer jagd- oder forstlichen Einrichtung.
Ausführung: Zwei Waldläufer erfüllen diese Aufgabe gemeinsam, z. B. Bau ei‑ ner Wild- oder Vogelfütterung, eines Hochsitzes oder eines Gatters oder Walderholungseinrichtungen, wie Bänke, Tische. Auf Grund veränderter Haftungsrechte ist vom Bau von Spielgeräten abzusehen.
19. 2 Nistkästen bauen und eine Brutperiode über beobachten.
Ausführung: Das System der Nistkästen ist freigestellt. Sie müssen jedoch vorschriftsmäßig angebracht werden. Gärten, Parkanlagen, Haus und Hof sind hierfür ebenso zugelassen wie der Patenforst. Die regelmäßigen Beobachtungen an den Nistkästen (Fütterungszeiten, Anzahl der Anflüge, Futtermenge, Abwechslung der Elternpaare bei der Fütterung) müssen aufgezeichnet werden. Die betreuten Nistkästen müssen im Herbst gereinigt, evtl. im Winter auf Gäste kontrolliert werden.
20. Freischwimmerzeugnis vorweisen und Baderegeln beherrschen oder Fahrradprüfung vorweisen.
Ausführung: Das Jugendschwimmabzeichen Bronze muss vorgewiesen und besonders die Baderegeln der DLRG beherrscht werden. Aus gesundheitlichen Gründen kann als Ersatz die Fahrradprüfung abgelegt werden. Die Möglichkeit dazu bieten Kurse der Polizei an den Schulen.
21. Teilnahme an einem Kursus für Erste Hilfe.
Ausführung: Erforderlich ist die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung an einem 8-doppelstündigen Erste-Hilfe-Kurs. Die Kurse werden vom Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst oder ähnlichen Organisationen, oft auch von Volkshochschulen durchgeführt. Ideal ist die Durchführung eines Erste-Hilfe-Kursus im Rahmen der Gruppenstunden durch Ausbilder des DRK. Hier kann dann eventuell auch auf Besonderheiten auf Fahrten und Wanderungen, bei Forsteinsätzen u. ä. eingegangen werden.
22. Sieben Eintragungen im Waldläuferbrief
Als Norm gelten die nachfolgend aufgeführten Leistungen, darunter die Teilnahme an mindestens einem Forsteinsatzlager. Hat der Waldläuferbrief sieben anerkennungswürdige Eintragungen, ist der Punkt erfüllt, nach fünfzehn Eintragungen kann er - jedoch frühestens zwei Jahre nach der Aushändigung - zur Umwandlung in den Waldläuferpass der zuständigen Stelle der SDW vorgelegt werden.
23. Einen Gruppenabend gestalten oder einen Bericht für die Presse oder Verbandszeitschriften des Bundesverbandes schreiben.
Ausführung: Der Gruppenabend soll so gestaltet sein, dass er den anwesenden Waldläufer anhand eines freigewählten Themas Wissen oder Fertigkeiten vermittelt. Wird der Pressebericht gewählt, so ist diese Aufgabe erfüllt, wenn der Bericht gedruckt und veröffentlicht vorliegt.
24. Teilnahme an einem Jugendgruppenleiterlehrgang.
Ausführung: Teilnahme an einem Grundlehrgang der DWJ, der Jugendbehörde oder eines anderen Verbandes.
+Punkt - die Hegerprobe
1. Die Leitung eines Forstlagers über 10-14 Tage mit mindestens 20 Teilnehmern mit Vorplanung — Durchführung — Abrechnung.
2. Die Wahl zwischen
a) planen einer Ausstellung, zusammenstellen, aufbauen, durchführen
b) Planung und Durchführung eines Arbeitsvorhabens, wie z. B. Bau von Naherholungseinrichtungen, Waldlehrpfad, DWJ-Hüttenbau, Vogelschutzgehölz.
c) Auswertung einer Beobachtung in der Natur in Form einer schriftlichen Arbeit
d) Gestaltung eines FANG oder einer DWJ-Info oder zweier Arbeitsblätter
3. Beherrschung spezieller Kenntnisse, die jederzeit weitervermittelt werden können, Erste-Hilfe-Lehrschein, Instrument, Werken etc.